Raub

Raub

* * *

Raub [rau̮p], der; -[e]s:
1. das Wegnehmen von fremdem Eigentum unter Androhung oder Anwendung von Gewalt:
er ist wegen schweren Raubes angeklagt worden; einen Raub begehen, verüben.
Syn.: Diebstahl, Einbruch.
Zus.: Handtaschenraub, Juwelenraub.
2. geraubtes Gut:
den Raub untereinander teilen; die Polizei hat den Banditen ihren Raub wieder abgejagt.
Syn.: Beute.

* * *

Raub 〈m. 1; unz.〉
1. das Rauben, gewaltsames Wegnehmen, mit Gewaltanwendung gegen eine Person od. Gewaltandrohung verbundener Diebstahl
2. gewaltsame Entführung (Kindes\Raub)
3. geraubter Gegenstand, geraubte Gegenstände, Beute
● das Haus ist ein \Raub der Flammen geworden 〈fig.〉 ist verbrannt; der \Raub der Helena, der Sabinerinnen; jmdm. od. einem Tier seinen \Raub wieder abjagen; einen \Raub (an jmdm.) begehen; einen \Raub verüben; auf \Raub ausgehen (von Personen u. Tieren); der Fuchs, Wolf verschwand mit seinem \Raub im Wald [<ahd. roub „Beute, Raub“; zu idg. *reup- „ausreißen, zerreißen, brechen“; zu idg. Wurzel *reu- „aufreißen, graben, raffen“; verwandt mit raufen, Raufe, rupfen, roden, räuspern, rau]

* * *

Raub , der; -[e]s, -e <Pl. selten> [mhd. roup, ahd. roub, urspr. = (dem getöteten Feind) Entrissenes]:
1. das Rauben (1 a):
das ist erklärter, brutaler R.!;
einen R. begehen, verüben;
auf R. ausziehen;
er wurde wegen [versuchten, schweren] -es angeklagt.
2. geraubtes Gut; Beute:
den R. untereinander teilen;
ein R. der Flammen werden (geh.; durch Feuer zerstört, vernichtet werden).

* * *

Raub,
 
Strafrecht: Straftat, die begeht, wer durch Gewalt gegen eine Person oder mittels Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen wegnimmt, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen; nach § 249 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bedroht. Gleich dem Raub werden bestraft die räuberische Erpressung (§ 255 StGB) und der räuberische Diebstahl (§ 252), bei dem der Dieb, auf frischer Tat betroffen, Gewalt gegen eine Person verübt oder gefährliche Drohungen anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten. Schwerer Raub wird nach § 250 Absatz 1 mit Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren (z. B. Raub, bei dem eine Waffe mitgeführt wird, Bandenraub) und nach § 250 Absatz 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren (z. B. Raub, bei dem eine Waffe verwendet wird) bedroht. Verursacht der Täter wenigstens den Tod eines anderen Menschen ist lebenslange oder Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren vorgesehen (§ 251). Besondere Strafdrohungen richten sich gegen die Androhung von Raub oder räuberischer Erpressung (§ 126 Absatz 1 Nummer 5 StGB), die Mitwirkung in einer räuberischen Bande (§ 244 Absatz 1 Nummer 2 StGB) und den räuberischen Angriff auf Kraftfahrer (§ 316 a StGB). Strafbar ist auch, wer das Vorhaben eines Raubs oder einer räuberischen Erpressung, von dem er glaubhaft erfahren hat, nicht rechtzeitig anzeigt (§ 138 Absatz 1 Nummer 8 StGB). - Die StGB Österreichs (§§ 142 f., 277 f.) und der Schweiz (Art. 140) enthalten ähnliche Bestimmungen.
 
Über erpresserischen Menschenraub Erpressung.
 

* * *

Raub, der; -[e]s, -e <Pl. selten> [mhd. roup, ahd. roub, urspr. = (dem getöteten Feind) Entrissenes]: 1. das Rauben (1 a): das ist erklärter, brutaler R.!; der R. (die gewaltsame Entführung) eines Säuglings; einen R. begehen, verüben; auf R. ausziehen; Dann brach er sich einen Arm voll dürrer Äste ... und ging ... auf R. nach Brennholz aus (A. Zweig, Grischa 40); er wurde wegen [versuchten, schweren] -es angeklagt. 2. geraubtes Gut; Beute: den R. untereinander teilen; die Polizei hat den Banditen ihren R. wieder abgejagt; ehe es ihm (= einem Kolkraben) gelang, ... ohne seinen R. (= ein Küken) zu fliehen (Lorenz, Verhalten I, 200); *ein R. der Flammen werden (geh.; durch Feuer zerstört, vernichtet werden): alles, was die Bewohner besaßen, wurde in der letzten Stunde des Krieges ein R. der Flammen (Borkowski, Wer 142).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Raub — is both a town and a district in Pahang, Malaysia. The town is situated 110km from the Malaysian capital of Kuala Lumpur and 265km from Pahang s capital, Kuantan. Raub is one of the oldest towns in Pahang.About RaubIt is a historic gold mining… …   Wikipedia

  • Raub — der; es; nur Sg; 1 das Wegnehmen eines Gegenstandes von jemandem (unter Androhung oder Anwendung von Gewalt) <einen (bewaffneten) Raub begehen, verüben; wegen schweren Raubes vor Gericht stehen, angeklagt sein> || K : Raubüberfall || K:… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Raub — Raub: Mhd. roup »‹Kriegs›beute; Räuberei, Plünderung; Ernte«, ahd. roub »Beute, Raub«, niederl. roof »Raub, Beute«, aengl. rēaf »Raub, Beute; Kleidung, Rüstung« gehören zu einem im Dt. untergegangenen starken Verb mit der Bedeutung »brechen, ‹ab …   Das Herkunftswörterbuch

  • Raub- — [rau̮p] <Präfixoid>: drückt aus, dass das im Basiswort Genannte auf widerrechtlichem Wege hergestellt, gemacht worden ist: Raubausgabe; Raubdruck; Raubfischerei; Raubgrabung; Raubkopie; Raubpressung (nicht autorisiertes Reproduzieren von… …   Universal-Lexikon

  • Raub- — 1 im Subst, wenig produktiv; auf illegale Weise produziert oder getan ≈ Schwarz ; der Raubdruck <eines Buchs>, die Raubkopie <eines Computerprogramms>, die Raubpressung <einer Schallplatte> Raub 2 im Subst, nicht produktiv;… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Raub — Sm std. (8. Jh.), mhd. roub, roup, ahd. roub, as. rōf Stammwort. Aus wg. * rauba m. Raub, erbeutete Rüstung , auch in ae. rēaf n., afr. rāf n.; mit abweichender Stammbildung anord. reyfi n. abgerupfte Schafwolle . Ableitung von g. * reuf a Vst.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Raub — Raub, 1) (Rapina, Depraedatio, Grassatio, Robbaria, Abstrickung), nach Römischem Recht jede mit offenem Zwange ausgeführte körperliche Anmaßung einer beweglichen Sache, welche sich in fremdem Eigenthum u. nicht schon in der Detention des Thäters… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Raub — (lat. Rapina), das Verbrechen desjenigen, der mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem andern in der Absicht wegnimmt, sich diese rechtswidrig… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Raub — (lat. rapīna), rechtswidrige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache durch Gewalt; Straßen R., der auf offener Straße, einer Eisenbahn etc. begangene R.; wird mit Zuchthaus bestraft (Reichsstrafgesetzb. §§ 249 fg.). (S. auch Seeraub.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Raub — (rapina), Vergewaltigung an einer Person, um ihr Eigenthum zu entwenden. R. mord, Tödtung, um den Diebstahl ausführen zu können. Straßen R., auf öffentlichen Wegen, als besonders verwegen u. strafbar. Menschen R., entweder gewaltsame Entführung… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Raub — ↑Rapuse, ↑Spoliation …   Das große Fremdwörterbuch

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”